Finanz und Wirtschaftsberatung GmbH
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Betriebliche Altersvorsorge
Eine Unterstützungskasse ist eine rechtlich selbstständige
Versorgungseinrichtung, die betriebliche Altersversorgung
für einen oder mehrere Arbeitgeber durchführt.

Der Arbeitgeber ist an dieser Unterstützungskasse beteiligt
und zahlt Beiträge für die Arbeitnehmer ein.
Bei der Anlage des eingebrachten Kapitals unterliegt
die Unterstützungskasse keinen Auflagen.
Ein Rechtsanspruch der Arbeitnehmer gegenüber
der Unterstützungskasse selbst besteht nicht.
Ein solcher besteht nur gegenüber dem Arbeitgeber.
Für den Fall der Insolvenz besteht eine Sicherungspflicht
des Arbeitgebers über den Pensionssicherungsverein.
Die Unterstützungskasse
HSP • Ernst Brauch Straße 62 • 68766 Hockenheim • Telefon 0 62 05 / 9 46 60