Finanz und Wirtschaftsberatung GmbH
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Betriebliche Altersvorsorge
Selbständige, Freiberufler oder Gewerbetreibende zahlen
nicht in die gesetzliche Rentenversicherung ein.
Die Rürup-Rente wurde zum 01.01.2005 eingeführt.
Sie ähnelt sehr stark der gesetzlichen Rentenversicherung.

Frühestens nach dem 60. Lebensjahr sichert sie eine
lebenslange monatliche Rentenzahlung zu.
Diese Rentenzahlung ist nicht beleihbar, vererbbar,
veräuߟerbar, übertragbar und kapitalisierbar.
Die Rürup-Rente ist eine Form der subventionierten Altersvorsorge.

Vor allem Selbständige, die mit einer relativ hohen
Steuerbelastung zu kämpfen haben, sollen die Rürup-Rente
für ihre Altersabsicherung nutzen.
Rürup
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